Geschäftsführer und Gesellschafter: Wirksamer Haftungsschutz notwendig

Organe von Kapitalgesellschaften können schnell für Fehlentscheidungen auch von Mit-Geschäftsführern in Haftung genommen werden – sowohl von Dritten als auch von den Gesellschaften selbst. Dagegen können sie sich schützen, unter anderem durch spezielle Versicherungen und die förmliche Gestaltung einer Geschäftsordnung.

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