Partnerschaftliche Lösungen
Alle Rechtsanwälte verstehen sich als strategischer Partner des Mandanten und erarbeiten vor allem bei unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, zu denen auch das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge gehören, weit über das eigentliche juristische Problem hinausgehende Lösungen. Ebenso treten sie für ihre Mandanten regelmäßig vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auf und weisen eine sehr hohe Erfolgsquote in der Prozessführung auf.