Handelsvertreter - Einstellung des Neugeschäfts bedeutet keine einseitige Kündigung
Betreibt ein freier Handelsvertreter kein Neugeschäft mehr und kündigt dies gegenüber seinem Vertrieb an, so darf daraus nicht geschlossen werden, dass er seinen Handelsvertretervertrag einseitig kündigt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Allerdings ging es bei dem Urteil vor allem um die Frage, ob der Inhalt einer Mail als Kündigung aufgefasst werden darf (Endurteil vom 26.10.2017, Az. 23 U 1036/17).
https://www.versicherungsbote.de/id/4862759/Handelsvertreter-Urteil-Neugeschaeft/