„Hoteliers und Gastronomen befassen sich oft zu spät mit juristischen Fragestellungen“

Tim Banerjee ist namensgebender Gründungspartner der Mönchengladbacher Wirtschaftsrechtskanzlei Banerjee & Kollegen (www.banerjee-kollegen.de). Der Rechtsanwalt berät gemeinsam mit seinen Kollegen seit vielen Jahren Hoteliers und Gastronomen bei sämtlichen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und kennt deshalb die besonderen Anforderungen der Branche.

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