Wann freie Handelsvertreter vors Arbeitsgericht ziehen können
Unter gewissen Umständen ist für freie Handelsvertreter bei Streitigkeiten mit ihrer Gesellschaft das Arbeitsgericht zuständig. Denn auch vor diesem kann der Handelsvertreterausgleich verhandelt werden. So jedenfalls die Argumentation von Rechtsanwalt Tim Banerjee.