Verzicht auf Fixum bringt freien Handelsvertretern Freiheiten
Das monatliche Fixum für freie Handelsvertreter ist in der Regel nur ein frei verrechenbarer Vorschuss, welcher sodann von der Gesellschaft zurückgefordert werden kann. Das Fixum hat nichts mit einem regulären Arbeitnehmergehalt zu tun, erklärt der Anwalt Tim Banerjee und warnt vor Prozessen.