Wie freie Handelsvertreter der Sozialversicherungspflicht entgehen
Freie Handelsvertreter sind in Deutschland typischerweise nach § 84 des Handelsgesetzbuchs selbstständig tätig. Dennoch stellt sich die Frage: Können Handelsvertreter der Sozialversicherungspflicht unterliegen? Um dieses Risiko zu vermeiden, müssen freie Handelsvertreter dringend arbeitnehmerähnliche Eigenschaften und Bedingungen vermeiden, die die Begründung der selbstständigen Stellung schwierig machen können. Denn dann kann eine Sozialversicherungspflicht für Handelsvertreter entstehen, betont Tim Banerjee, Rechtsanwalt bei Banerjee & Kollegen in Mönchengladbach und Experte für Vertriebs- und Handelsvertreterrecht.