Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Tim Banerjee aus der wirtschafts- und immobilienrechtlich orientierten Kanzlei Banerjee & Kollegen hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil erstritten.
http://www.deal-magazin.com/news/72878/Immobilien-Wegweisendes-Urteil-zur-Verkaeuferhaftung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jüngst entschieden, dass Unternehmen die Stornoreserve des Handelsvertreters nicht einbehalten dürfen (Az.: 15 U 7/17). VWheute hat bei Rechtsanwalt Tim Banerjee nachgefragt, was die höchstrichterliche Entscheidung für die Versicherungsbranche im allgemeinen und die Vertreter im speziellen bedeutet.
http://versicherungswirtschaft-heute.de/maerkte-vertrieb/gesellschaften-wollen-wenig-provisionen-wie-moglich-auszahlen/
Wird die Zusammenarbeit zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Finanzvertrieb beendet, darf der Vertrieb die Stornoreserve nicht einfach behalten. Vielmehr muss das Unternehmen einzeln aufführen, für welchen Vertrag welcher Betrag einbehalten wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
http://www.dasinvestment.com/urteil-finanzvertriebe-duerfen-stornoreserven-nicht-einfach-einbehalten/
Betreibt ein freier Handelsvertreter kein Neugeschäft mehr und kündigt dies gegenüber seinem Vertrieb an, so darf daraus nicht geschlossen werden, dass er seinen Handelsvertretervertrag einseitig kündigt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Allerdings ging es bei dem Urteil vor allem um die Frage, ob der Inhalt einer Mail als Kündigung aufgefasst werden darf (Endurteil vom 26.10.2017, Az. 23 U 1036/17).
https://www.versicherungsbote.de/id/4862759/Handelsvertreter-Urteil-Neugeschaeft/
Unternehmen müssen jede Buchung zweifelsfrei nachweisen, wollen sie die Stornoreserve eines Handelsvertreters nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht auszahlen. Der Handelsvertreter kann schlichtweg bestreiten, dass die Abrechnungen korrekt seien. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.
http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/urteil-vertriebe-duerfen-stornoreserve-von-vertretern-nicht-behalten-141444/
Handelsvertreter können dank eines Urteils des Oberlandesgerichtes Celle (OLG) auf mehr Geld hoffen, wenn der Vertrag mit einem Vertrieb aufgelöst wird. Dabei geht es vor allem um Ausgleichszahlungen für den Bestand. Die Position der Handelsvertreter werde durch das Urteil gestärkt, argumentiert die Anwaltskanzlei Banerjee & Kollegen (Urteil vom 16.02.2017, 11 U 88/16).
https://www.versicherungsbote.de/id/4862538/Handelsvertreter-Ausgleich-fuer-Bestand/
Nicht genehmigte Immobilien können für den Käufer Ärger bedeuten.
https://rp-online.de/leben/bauen/zulaessigkeit-der-bebauung-pruefen_aid-17778213
Bei der Auflösung eines Handelsvertretervertrages entsteht häufig Streit über die Höhe der Ausgleichszahlungen für den Vermittler. Der Grund ist uneinheitliche juristische Auslegung für die Basis, anhand derer die Zahlungen berechnet werden. Das OLG Celle hat nun den Vermittlern den Rücken gestärkt.
http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/urteil-erhoeht-ausgleichszahlungen-fuer-vermittler-bei-kuendigung-137881/
Das Oberlandesgericht Celle hat die “wesentliche Erweiterung” beim Handelsvertreterausgleich neu geregelt – zum Vorteil aller Handelsvertreter (Az.: 11 U 88/16). Das werde zu “höheren Ausgleichsansprüchen" führen, und die “wirtschaftliche Sicherheit” erhöhen wie die Rechtsanwälte der Kanzlei Banerjee & Kollegen in Mönchengladbach schreiben.
http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/gerichtsurteil-bringt-allen-handelsvertretern-mehr-geld/
Eine Insolvenz des selbstständigen Handelsvertreters führt nicht automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht – und erst recht nicht zu einer Versagung des Handelsvertreterausgleichsanspruches.
http://insolvenzblog.de/die-insolvenz-des-handelsvertreters/2017/10/11/