„Hoteliers und Gastronomen befassen sich oft zu spät mit juristischen Fragestellungen“

Tim Banerjee ist namensgebender Gründungspartner der Mönchengladbacher Wirtschaftsrechtskanzlei Banerjee & Kollegen (www.banerjee-kollegen.de). Der Rechtsanwalt berät gemeinsam mit seinen Kollegen seit vielen Jahren Hoteliers und Gastronomen bei sämtlichen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und kennt deshalb die besonderen Anforderungen der Branche.

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Handelsvertreter: Möglichkeit des Ausgleichsanspruchs nutzen

Handelsvertreter nach HBG § 84 sind Unternehmer im klassischen Sinne und tragen ihre Risiken selbst. Deshalb schützt der Gesetzgeber sie vor harten finanziellen Folgen, wird ihr Vertrag ohne eigenes Verschulden gekündigt. Dann steht ihnen ein Ausgleichsanspruch für in der Zukunft entgehende Bestandsprovisionen zu. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche können jedoch einige Schwierigkeiten auftreten, weshalb von einem „Blindflug“ ohne juristische Beratung abzuraten ist.

 https://www.akademie.de/wissen/handelsvertreter-moeglichkeit-des-ausgleichsanspruchs-nutzen