Unternehmer sollten nicht ohne rechtliche Beratung mit der Berechnung des Mindestlohns spielen. Die allermeisten Vergütungsbestandteile sind nicht anrechenbar.
http://pregas.de/allgemein/item/der-mindestlohn-vernuenftiges-system-etablieren/
Eine kleine Preisabsprache, ein bisschen Geld im Ausland oder nur die Verdachtsäußerung eines Wettbewerbers – die Staatsanwaltschaft ist schneller im Haus, als es einem Hotelier oder Gastronom lieb ist. Dann kommt es auf versierte Verteidigung an.
http://pregas.de/allgemein/item/strafrechtliche-folgen-nicht-auf-die-leichte-schulter-nehmen/
Beim Kauf werden bestimmte Gewährleistungen oft ausgeschlossen.
http://www.rp-online.de/leben/bauen/formulierungen-ueberpruefen-aid-1.5438488
Es ist nicht ehrenrührig, in einer wirtschaftlich schwierigen Situation Hilfe von außen zu holen. Unternehmer müssen dann aber auch die Maßnahmen mittragen, um ihren Betrieb wirklich wieder zukunftsfit zu machen. Übrigens: Wer die Augen vor Problemen verschließt, setzt sich Haftungsrisiken aus.
http://pregas.de/allgemein/item/sanierung-bereit-sein-fuer-harte-einschnitte/
Wollen eine angestellte Führungskraft oder ein Unternehmer einen Betrieb kaufen, sollten sie nicht auf die „Due Diligence“-Prüfung verzichten. Das reduziert Risiken.
http://gastgewerbe-magazin.de/viel-sorgfalt-bei-unternehmensuebernahme-walten-lassen-36439
Gastgewerbliche Unternehmer verzichten gerne auf rechtlichen Rat – auch dann, wenn er eigentlich Not tut. Das passiert häufig auf Kostengründen. Aber vor allem wirtschaftsrechtliche Beratung bringt mehr, als sie kostet. Denn sie vermeidet teure Fehler.
http://pregas.de/allgemein/item/rechtliche-risiken-durch-gute-beratung-reduzieren/
Immer häufiger wird die Unternehmensnachfolge über eine Transaktion geregelt: Zum Beispiel ein Wettbewerber übernimmt den Chef-Posten. Um sich abzusichern, sollte er dringend gemeinsam mit einem wirtschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt eine Due Diligence-Prüfung durchführen. Das verschafft dem potenziellen Käufer ein umfassendes Bild seines avisierten Ziels und hilft dabei, eigene Risiken zu reduzieren.
http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/177700-firmenuebernahme-due-diligence-pruefung
Will ein Hotelier oder Gastronom seinen Betrieb wirtschaftlich durch Kündigungen auf Vordermann bringen, muss er einige rechtliche Fallstricke beachten. Mitarbeiter lassen sich ohne guten Grund nicht auf die Straße setzen.
http://pregas.de/allgemein/item/stellenabbau-alle-szenarien-durchspielen/
Viele Hoteliers und Gastronomen wollen ihre Betriebe verkaufen, da sich kein Nachfolger in Familie oder unter den Mitarbeitern findet. Für Käufer bedeutet das gute Chancen, ihre Unternehmen zu vergrößern. Sie sollten vor einem Erwerb aber gemeinsam mit einem versierten Rechtsanwalt das Objekt der Begierde genau überprüfen.
http://pregas.de/allgemein/item/gebotene-sorgfalt-bei-transaktionen-walten-lassen/